Zur Frage eines gültigen Abstands der Zielkugel auf abgegrenzten Spielfeldern


Zu Saisonbeginn hört man andere Spieler oft von Regeländerungen reden, die scheinbar in Widerspruch zu den eigenen beim Boulespielen gemachten Erfahrungen stehen. Dadurch wird in Frage gestellt, warum einige der in vielen Jahren angewandten Regeln plötzlich nicht mehr gelten sollen oder was mit der neuen Regel besser werden soll.

 

Statt sich hier voreilig durch eine schnell aufgestellte Behauptung verunsichern zu lassen, sollte man lieber einen Blick in die neueste Fassung der vom Internationalen Pétanque-Verband vorgegebenen Pétanque-Spielregeln werfen.

 

Zweifel an der richtigen Regelauslegung könnte der neu gefasste Artikel 7 gebracht haben :  „Regelgerechte Entfernungen beim Wurf der Zielkugel“.

 

Eine gewisse Verunsicherung könnte dadurch entstanden sein, weil Boule meist nicht im Modus „Terrain libre“ auf einer beliebigen freien Fläche gespielt werden kann, sondern gemäß dem Artikel 5 in einem durch Schnüre abgegrenzten Spielfeld.

 

Man ist dann geneigt, dass diese Schnüre eine Auslinie darstellen, weshalb eine hinter dieser Linie liegen bleibende Zielkugel dann auch stets ungültig ist. In Wirklichkeit wird die Schnur aber gemäß dem Spielgedanken des 'Terrain libre' nur als Begrenzungslinie gesehen.

 

In Artikel 5, Absatz 2, Satz 2 heißt es zum „Spielgelände und regelgerechte Spielfelder“ : „Schnüre, die die verschiedenen Spielfelder abgrenzen, sind keine Auslinien, . . .“.

 

Deshalb ist gemäß Artikel 9 eine Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme auch dann noch gültig, selbst „wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt“.

 

Da es kaum eine Regel ohne eine Ausnahme gibt, wird die als Begrenzungslinie gesehene Schnur aber dann zu einer Auslinie, wenn es sich um die „Linien an den Schmalseiten und den Außenlinien der äußeren Spielfelder“ handelt.

 

Auslinien sind demnach immer die Kopflinien und die seitlichen Begrenzungslinien.

Wenn die Zielkugel innerhalb des gültigen Spielfeldes liegt, so sind gemäß Artikel 7, Abs. 1, Punkt 3 dennoch immer die folgenden Mindestabstände einzuhalten :

 

50 cm von jedem Hindernis, z.B. einem Baum

50 cm von einer Kopflinie (am oberen Spielfeldrand),

1 m von einem durch Barrieren abgegrenzten Spielfeld (Art. 5, Abs.4)

 

Zusammenfassung : Die Lage der Zielkugel ist innerhalb eines durch Schnüre und/oder Barrieren abgegrenzten Spielfelds gültig, wenn sie von einem Hindernis oder einer Kopflinie mindestens 50 cm bzw. von einer festen Barriere mindestens 1 Meter entfernt liegt.

 

Durfte die Zielkugel bisher bei einem seitlichen Abstand von weniger als einem halben Meter zu einer Begrenzungslinie, vom gegnerischen Team auf eine gültige Spielfeldposition gelegt werden, so ist diese Regel jetzt nicht mehr gültig, weil die Einhaltung eines Abstands der Zielkugel von einer seitlichen Begrenzungslinie nicht mehr erforderlich ist.

 

Positive Beurteilung dieser Regeländerung : Die Nähe der Zielkugel zu einer Seitenlinie erfordert künftig eine noch höhere Genauigkeit bei den Würfen, um ein Verlassen der Kugel über die seitliche Begrenzungslinie zu vermeiden.

 

Dies entspricht durchaus dem beim Boulespielen geforderten Spielgedanken einer möglichst exakten Ausführung eines Wurfes, selbst wenn die gerade noch so eben in einer gültigen Position des Spielgeländes liegende Zielkugel es wahrscheinlich macht, dass die geworfene Kugel dann das Spielgelände verlässt und ungültig wird.